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Kann eine Hausbesorgerwohnung eine Eigentumswohnung sein?

betrifft Wohnungseigentümer, Käufer, Bauträger, Hausbesorger
An einer Wohnung, die für den Hausbesorger der Liegenschaft bestimmt ist, kann kein Wohnungseigentum begründet werden. Vereinbarungen, die das dennoch vorsehen, sind unwirksam, und darauf gestützte Eintragungen im Grundbuch sind von vornherein nichtig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Die Begründung von Wohnungseigentum an einer Wohnung, die zur Unterbringung des für die Liegenschaft bestellten Hausbesorgers bestimmt ist, ist rechtlich unmöglich. Entgegenstehende Vereinbarungen sind rechtsunwirksam. Auf Grund solcher Vereinbarungen durchgeführte Grundbuchseintragungen sind unheilbar nichtig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082927 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 13.

Im Gesetz

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