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Wie genau muss ich Aufschriften auf einer Verpackung lesen?

günstig für Unternehmer betrifft Konsument, Käufer, Unternehmer, Werbetreibende
Ob eine Aufschrift auf dem Produkt oder der Verpackung eine Täuschung verhindert, hängt davon ab, wie aufmerksam Sie als durchschnittlicher Käufer in dieser Situation sind. Bei billigen Dingen des täglichen Bedarfs schauen Sie erfahrungsgemäß nur flüchtig hin. Bei teureren und länger haltbaren Waren wird dagegen erwartet, dass Sie sich die Angaben genauer ansehen und sich vor dem Kauf weiter erkundigen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (49 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

In der Frage des Verständnisses der angesprochenen Verkehrskreise von Produkt- oder Verpackungsaufschriften, die einen Irrtum über die Herkunft ausschließen sollen, ist auf den Grad der Aufmerksamkeit des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufmerksamkeitsgrad von der jeweiligen Situation, insbesondere von der Bedeutung der beworbenen Waren oder Dienstleistungen für den angesprochenen Verbraucher, abhängt und beispielsweise dort eher gering, also flüchtig sein wird, wo es um den Erwerb geringwertiger Gegenstände des täglichen Bedarfs geht. Handelt es sich hingegen bei den angebotenen Waren um solche von nicht unerheblichem Preis und einer nicht nur kurzen Lebensdauer, wird der an einem Erwerb interessierte, durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher eine entsprechende Ankündigung in der Regel nicht nur flüchtig betrachten, sondern sich ihr mit normaler Aufmerksamkeit zuwenden; er wird einer Kaufentscheidung erfahrungsgemäß erst dann nähertreten, wenn er sich weiter informiert hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114366 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 49.

Genannte Normen

UWG §1 D3a; UWG §1 Abs1 Z2 C10; UWG §2 A2; UWG §9a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Aufklärender Hinweis in der Werbung

Wer mit einer mehrdeutigen Aussage wirbt, kann die Täuschung nur durch einen Hinweis verhindern, den Sie als Kunde auch wirklich bemerken. Der Hinweis muss dafür in der Regel gleich auffällig sein wie die Werbeaussage selbst. Er muss nicht dieselbe Schriftgröße haben, aber Sie müssen ihn sehen, wenn Sie die Werbung sehen.

günstig für Konsument Deutlichkeit von Hinweisen in der Werbung

Wer mit gegenübergestellten Preisen wirbt, muss selbst dafür sorgen, dass der Hinweis auf die Vergleichspreise unübersehbar und unmissverständlich ist und keinen Zweifel offenlässt. Ob ein Hinweis deutlich und auffällig genug ist, wird immer am Gesamtbild der Ankündigung gemessen.

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