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Muss Wohnungseigentum an allen Objekten des Hauses begründet werden?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Bauträger
Ja. Es genügt nicht, alle geeigneten Objekte bei der Festsetzung der Nutzwerte zu erfassen. An allen diesen Objekten muss auch tatsächlich Wohnungseigentum begründet werden, außer sie sind als allgemeine Teile gewidmet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 08.03.2021 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2004)

§ 3 Abs 2 WEG 2002 verlangt nicht nur die Erfassung aller wohnungseigentumstauglichen und nicht als allgemeine Teile gewidmeten Objekte im Rahmen der Nutzwertfestsetzung, sondern auch die tatsächliche Wohnungseigentumsbegründung an allen diesen Objekten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118850 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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