Wie werden die Anteile an einer Wohnanlage festgelegt?
betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentumsbewerber
Die Nutzwerte werden in einem eigenen Verfahren festgesetzt, das nur auf Antrag beginnt, in dem die Beteiligten aber nichts frei vereinbaren können. Festgesetzt wird für alle Objekte der Liegenschaft, die als Wohnungseinheit in Betracht kommen, und zwar nach der Rechtslage und der jeweiligen Widmung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Die Festsetzung der Nutzwerte hat in einem jeder Dispositionsbefugnis der Parteien entzogenen, jedoch auf Antrag einzuleitenden Verfahren für alle als Wohnungseinheiten in Betracht kommenden Objekte einer Liegenschaft ausgehend von der jeweiligen materiellen Rechtslage entsprechend der konkreten Widmung zu geschehen (auch 5 Ob 22/85).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 9 Abs 6 WEG normiert die Möglichkeit einer Nutzwertneufestsetzung im Einvernehmen aller Wohnungseigentümer einer Liegenschaft. Diese Bestimmung ermöglicht die im Grundbuchsverfahren zu beantragende Änderung der Nutzwerte ohne gerichtliche Neufestsetzung.OGH 5 Ob 228/13k, 21.02.2014
- Eine Teilnutzwert(neu)festsetzung ist rechtlich unmöglich.OGH 5 Ob 190/10t, 24.01.2011
- Wobei allen Mit- und Wohnungseigentümern Parteistellung zukommt.OGH 5 Ob 190/10t, 24.01.2011
- Nunmehr § 52 Abs 1 Z 1 WEG 2002.OGH 5 Ob 226/07g, 01.04.2008
- Das Wesen einer solchen Regelungsstreitigkeit ist, dass das Gericht nicht an das Begehren im Antrag gebunden ist, sondern nach Einleitung des Verfahrens in einem jeder Dispositionsbefugnis der Parteien entzogenen Verfahren für alle als Wohnungseinheit in Betracht kommende Objekte einer Liegenschaft ausgehend von der jeweils materiellen Rechtslage entsprechend der konkreten Widmung eine Festsetzung der Nutzwerte vorzunehmen hat.OGH 5 Ob 100/02w, 14.05.2002
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Eine Neufestsetzung der Nutzwerte ist möglich, wenn die Nutzfestsetzung von der wahren materiellen Rechtslage abweicht. Dies kann nur in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 1 WEG erfolgen.OGH 5 Ob 181/99z, 13.07.1999
- Weil das Gericht nach der rechtlich wirksamen Widmung der Zubehörteile zu den einzelnen Objekten die Nutzwerte festzusetzen hat, und § 37 Abs 3 Z 20 MRG, auf den § 26 Abs 2 WEG verweist, eine Verweisung auf den Rechtsweg ausdrücklich ausschließt, müssen strittige Vorfragen, auch wenn sie für sich im Rechtsweg ausgetragen werden könnten, im Verfahren nach § 26 WEG gelöst werden.OGH 5 Ob 298/98d, 24.11.1998
- Die Wohnungseigentumstauglichkeit eines Objektes ist anlässlich der Nutzwertfestsetzung als Vorfrage zu prüfen.OGH 5 Ob 2220/96y, 24.09.1996
- Hier: In sinngemäßer Anwendung auch auf Altwohnungseigentum (§ 29 Abs 1 Z 1 WEG).OGH 5 Ob 1/92, 17.12.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082872 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 23.
- OGH 5 Ob 79/25s, 05.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 94/23v, 19.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 225/18a, 17.01.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 179/17k, 15.05.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 107/17x, 20.11.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 4/17z, 29.08.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 207/16a, 01.03.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 9 · Ermittlung und Änderung der Nutzwerte
- WEG 2002 § 10
- WEG 2002 § 52 · Wohnungseigentumsrechtliches Außerstreitverfahren
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