Hafte ich, wenn ich die Firma ohne Bestellung faktisch leite?
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 19.05.2021 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für den Fall der Konkursverschleppungshaftung ist aus der Teleologie des § 69 Abs 3 IO eine Orientierung an der formellen Organfunktion zu fordern und daher zu verlangen, dass es sich beim faktischen Geschäftsführer um eine Person handelt, die dauerhaft und ausgeprägt den Platz eines zum Insolvenzantrag legitimierten Organs einnimmt.OGH 17 Ob 5/21s, 19.05.2021
- Regelmäßig wird faktische Geschäftsführung dann bejaht, wenn die eigentlich bestellten Geschäftsführer als Strohmänner ihre Organfunktionen nicht ausüben und stattdessen ein anderer (meist ein Mehrheitsgesellschafter) die Gesellschaft tatsächlich leitet. Zumeist wird auch ein nach außen erkennbares Gerieren wie ein Geschäftsführer als erforderlich erachtet.OGH 17 Ob 5/21s, 19.05.2021
- Faktischer Mitgeschäftsführer.OGH 11 Os 31/18w, 16.10.2018
- Faktische Geschäftsführer können unmittelbare Täter (§ 11 erster Fall FinStrG) im Sinn des Finanzstrafgesetzes sein, wenn sie auch die abgabenrechtlichen Agenden de facto wahrnehmen.OGH 13 Os 57/12z, 18.10.2012
- Es ist nur auf tatsächliche Einflussnahme abzustellen.OGH 11 Os 1/06s, 30.05.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119794 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 17 Ob 5/21s, 19.05.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 69 · Antrag des Schuldners
- Strafgesetzbuch (StGB) § 161 · Gemeinsame Bestimmungen über die Verantwortlichkeit leitender Angestellter
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer Ihnen verspricht, Ihre Schuld beim Gläubiger zu begleichen, muss Sie klag- und schadlos halten. Gegenüber dem Gläubiger trifft ihn dagegen keine Pflicht. Ersatzpflichtig wird er, wenn Sie trotz seiner Zusage zahlen müssen.
Die Übertragung einer Forderung ist nur wirksam, wenn ihr ein gültiges Grundgeschäft zugrunde liegt. Ist die Übertragung unwirksam, ist die klagende Seite nicht Ihr Gläubiger. Diesen Einwand können Sie als Schuldner erheben.