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Haftet auch ein Hintermann für zu späte Insolvenzanmeldung?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Geschäftsführer, Gesellschafter, Unternehmer
Ja. Wer sich die Geschäftsführung tatsächlich anmaßt, ohne offiziell Geschäftsführer zu sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen dafür haften, dass die Insolvenz zu spät angemeldet wurde. Er muss auf den offiziellen Geschäftsführer aktiv einwirken, damit dieser den Insolvenzantrag stellt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 19.05.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Haftung für Konkursverschleppung auch des faktischen Geschäftsführers, der sich Geschäftsführungsbefugnisse anmaßt, bejaht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123113 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Sorgfaltspflicht des Gläubigers bei Insolvenzbekanntmachung

Ja. Wer als Gläubiger die öffentliche Bekanntmachung der Verfahrenseröffnung nicht beachtet, handelt fahrlässig. Dass Sie sonst laufend Meldungen eines Kreditschutzverbands erhalten, im konkreten Fall aber keine bekommen haben, entschuldigt Sie nicht. Sie müssten nachweisen, dass Sie schuldlos nichts davon wussten.

günstig für Schuldner Exekution trotz Insolvenzverfahren

Wollen Sie gegen jemanden Exekution führen, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen Sie schon im Exekutionsantrag darlegen, dass es sich um eine bevorrechtete Forderung handelt. Diese Angabe gehört also bereits in den Antrag und nicht erst in ein späteres Vorbringen.

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