Verliere ich mein Wohnrecht, wenn ich selten dort wohne?
günstig für Wohnberechtigter betrifft Wohnberechtigte, Hauseigentümer, Angehörige
Für den Erhalt eines Wohnungsgebrauchsrechts ist keine besonders intensive Nutzung nötig. Es genügt, dass Sie die Räume im Rahmen Ihrer jeweiligen Bedürfnisse benützen. Die strengen Maßstäbe, die bei der Kündigung von Mietwohnungen wegen Nichtbenützung gelten, werden hier nicht angewendet.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Eine bestimmte hohe Qualität oder Intensität der Ausübung der persönlichen Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchs innerhalb der Verjährungsfrist ist zur Vermeidung der Verjährung des Rechts nicht erforderlich. Daher wird ein Wohnungsgebrauchsrecht immer dann ausgeübt, wenn der Berechtigte die Wohnräume im Rahmen seiner jeweiligen Bedürfnisse benützt. Eine Beurteilung der Rechtsausübung in analoger Anwendung der von der Rechtsprechung zum Kündigungsgrund gemäß § 30 Abs 2 Z 6 MRG entwickelten Leitlinien kommt nicht in Betracht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Grunddienstbarkeiten.OGH 8 Ob 101/17m, 25.10.2017
- Der Frage, ob das Wohnrecht ausgeübt wird oder nicht, kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.OGH 6 Ob 96/10a, 24.06.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121871 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 4 Ob 152/24t, 22.10.2024, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 149/17p, 18.10.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 521
- ABGB § 1479
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
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