Verliere ich mein persönliches Wohnrecht, wenn ich es kaum nutze?
günstig für Berechtigter betrifft Wohnungsberechtigte, Hauseigentümer, Übergeber, Erben
Nein. Ein Recht, das nur einer bestimmten Person zusteht, endet erst, wenn es völlig zwecklos geworden ist. Solange Sie es noch nutzen können, etwa mit Unterstützung einer Pflegekraft, bleibt es bestehen, auch wenn Sie im Pflegeheim leben. Für Rechte einer Gemeinde gelten strengere Anforderungen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
In noch höherem Maße als bei Grunddienstbarkeiten muss bei den unregelmäßigen persönlichen Dienstbarkeiten der Grundsatz gelten, dass nur völlige Zwecklosigkeit das Entstehen einer privaten Dienstbarkeit verhindern oder ihren weiteren Rechtsbestand vernichten könnte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dienstbarkeit, Grundstück zum Baden, als Liege- und Spielwiese und für andere Freizeitaktivitäten zu nützen.OGH 9 Ob 39/24m, 23.10.2024
- Zwecklosigkeit einer Wegeservitut liegt vor, wenn eine nun zur Verfügung stehende Straße vollen Ersatz bietet.OGH 4 Ob 152/24t, 22.10.2024
- Erlöschen einer ersessenen Servitut einer Gemeinde nur bei völliger Zwecklosigkeit.OGH 4 Ob 152/24t, 22.10.2024
- Keine völlige Zwecklosigkeit eines Wohnungsgebrauchsrechts, solange die Berechtigte ihr Gebrauchsrecht mit Unterstützung einer Pflegekraft nutzen kann, auch wenn sie sich entschieden hat, im Pflegeheim zu leben.OGH 4 Ob 202/19p, 26.11.2019
- Hier: Fallweiser Aufenthalt tagsüber und fallweise Nächtigung genügt als Ausübung des Wohnrechts.OGH 4 Ob 248/06h, 13.02.2007
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- In einer Gemeinde mit bedeutendem Fremdenverkehr ist es eine Notwendigkeit, dass den Touristen Wanderwege in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, wobei ihr Verlangen, mit Kraftfahrzeugen befahrene Gemeindestraßen vermeiden, sowie für den Hinweg und Rückweg zu einem Ziel verschiedene Wege benützen zu können, nicht außer Betracht bleiben kann.OGH 5 Ob 709/81, 03.01.1981
- Nur bei unregelmäßigen Servituten zugunsten einer Gemeinde werden strengere Anforderungen gestellt.OGH 1 Ob 619/78, 07.06.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011541 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 9 Ob 39/24m, 23.10.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 4 Ob 152/24t, 22.10.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 3/22k, 14.07.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 59/18i, 10.04.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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