Zum Inhalt springen

Verliere ich mein Recht, wenn der Verkäufer die Sache nachträglich verbessert?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Wenn Sie den Vertrag anfechten können, weil Sie viel zu viel bezahlt haben, bleibt dieses Recht bestehen. Verbessert die Gegenseite die Sache nachträglich, ändert das daran nichts.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Nachträgliche Verbesserungen der Sache können das Anfechtungsrecht des Verkürzten nicht beseitigen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121968 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Preisminderung nach gelungener Reparatur

Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.

günstig für Verkäufer Weiterbenützung und Verzicht auf Anfechtung

Möglicherweise. Wer die Aufhebung eines Kaufvertrags anstrebt, darf die gekaufte Sache im Allgemeinen nicht in Kenntnis des Aufhebungsgrundes weiter benützen; darin kann ein schlüssiger Verzicht liegen. Die Gerichte sind dabei aber besonders vorsichtig, und die bloße Weiternutzung nach erklärter Wandlung bedeutet noch keinen Verzicht.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Anfechtung vor Vertragserfüllung
Vertragsrecht · Aufrechterhalten des Vertrags nach einem Irrtum
Vertragsrecht · Verkürzung über die Hälfte
Vertragsrecht · Wegfall der Irrtumsanfechtung
Vertragsrecht · Gewährleistung neben Verkürzung über die Hälfte