Verliere ich mein Recht, wenn der Verkäufer die Sache nachträglich verbessert?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121968 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 66/22g, 14.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 193/21z, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 29/19d, 25.04.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.
Möglicherweise. Wer die Aufhebung eines Kaufvertrags anstrebt, darf die gekaufte Sache im Allgemeinen nicht in Kenntnis des Aufhebungsgrundes weiter benützen; darin kann ein schlüssiger Verzicht liegen. Die Gerichte sind dabei aber besonders vorsichtig, und die bloße Weiternutzung nach erklärter Wandlung bedeutet noch keinen Verzicht.