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Gilt ein Mehrheitsbeschluss trotz vereinbarter Einstimmigkeit?

betrifft Wohnungseigentümer, Hausverwaltung, Miteigentümer
Die Umstellung der Heizung auf Fernwärme ist eine Verwaltungsmaßnahme, über die die Mehrheit der Wohnungseigentümer beschließen kann. Ein solcher Beschluss hat auch dann den Anschein der Wirksamkeit, wenn der Wohnungseigentumsvertrag Einstimmigkeit verlangt. Nach Ablauf eines Monats können Sie ihn aus diesem Grund nicht mehr anfechten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Die Umstellung einer GAS-Zentralheizung auf Fernwärme ist eine Verwaltungsmaßnahme, die nach dem Gesetz einer Beschlussfassung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer zugänglich ist. Ein diesbezüglicher Mehrheitsbeschluss hat den Anschein einer wirksamen Beschlussfassung für sich, auch wenn im Wohnungseigentumsvertrag für derartige Angelegenheiten die Einstimmigkeit vorgesehen ist. Ein solcher Beschluss kann nach Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist nicht mehr aus den in § 24 Abs 6 WEG 2002 genannten Gründen (wozu auch die angebliche Verfehlung des vertraglich vorgesehenen Erfordernisses der Einstimmigkeit gehört) angefochten werden. Die gleichzeitige Geltendmachung eines Anfechtungsgrundes nach § 29 WEG führt nicht zur Verlängerung der Anfechtungsfrist aufgrund formeller Mängel.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122302 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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