Darf ich einen Beschluss anfechten, obwohl ich nicht mitstimmen durfte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es besteht keine untrennbare Wechselbeziehung zwischen Stimm‑ und Anhörungsrecht. Wird dem vom Stimmrecht Ausgeschlossenen vor Bekanntmachung des Beschlusses keine Gelegenheit zur Äußerung gegeben, begründet dies einen Fehler in der Beschlussfassung.OGH 5 Ob 75/10f, 31.08.2010
- Selbst der vom Stimmrecht Ausgeschlossene muss Gelegenheit zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung haben (so schon 5 Ob 138/05p).OGH 5 Ob 75/10f, 31.08.2010
- Zur Beschlussanfechtung können nicht nur eigene Informationsdefizite, sondern auch solche anderer Wohnungseigentümer herangezogen werden.OGH 5 Ob 43/10z, 30.08.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118846 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 6.
- OGH 5 Ob 189/25t, 19.05.2026, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 222/24v, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 34/22v, 21.12.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 238/20s, 14.06.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 24 · Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird ein Beschluss der Eigentümer wegen formeller Fehler bekämpft, die auf ein Fehlverhalten des Verwalters zurückgehen sollen, ist der Verwalter am Verfahren beteiligt. Er kann dann auch selbst ein Rechtsmittel ergreifen.
Auch wenn die Eigentümer den Verwalter kündigen, müssen die Regeln über die Willensbildung der Miteigentümer eingehalten werden. Ist der Beschluss unwirksam, kann das auch der Verwalter geltend machen, wenn es um die Wirksamkeit der Kündigung geht.