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Kann ein Werbeslogan als Marke geschützt werden?

günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
Zusammengesetzte Marken wie Werbeslogans sind nur dann als bloß beschreibend vom Schutz ausgeschlossen, wenn der Satz oder Satzteil ausschließlich eine Aussage über die Ware oder Leistung selbst enthält und diese beschreibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Die Schutzfähigkeit von zusammengesetzten Marken, etwa Werbeslogans, ist als bloß beschreibend nur dann zu verneinen, wenn der Satz oder Satzteil nur eine Aussage über die Ware oder Dienstleistung selbst enthält, die sie beschreibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Genannte Normen

MSchG §4 Abs1 Z4; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art7

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