Welche Streitigkeiten mit meinem Verein gelten als Vereinsstreit?
günstig für Verein betrifft Vereinsmitglieder, Vereine, ehemalige Mitglieder
Dazu gehören alle Auseinandersetzungen, die in Ihrer Mitgliedschaft wurzeln, etwa über Mitgliedsbeiträge oder andere damit verknüpfte Zahlungen an den Verein. Es macht keinen Unterschied, ob die Mitgliedschaft noch besteht oder schon beendet ist. Beruht Ihr Anspruch dagegen auf einem eigenen Vertrag, der auch ohne Mitgliedschaft möglich wäre, zählt er nicht dazu.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis nach § 8 Abs 1 VerG 2002 sind solche, die ihre Wurzel in einer Vereinsmitgliedschaft haben; dazu gehören Auseinandersetzungen zwischen dem Verein und Mitgliedern über Ansprüche des Vereins auf Zahlung der Mitgliedsbeiträge und auf Erbringung anderer - mit der Mitgliedschaft verknüpfter - vermögenswerter Leistungen für den Zeitraum der Vereinsmitgliedschaft, gleichviel, ob das Mitgliedsverhältnis bei Entstehen des Streitfalls noch besteht oder bereits beendet wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Grundsätze sind auch für die Auslegung des Begriffs der "Streitigkeit aus der Vertriebsbindungsvereinbarung" iSd § 7 Abs 1 KraSchG heranzuziehen.OGH 9 Ob 19/23v, 27.09.2023
- Hier: Klage auf (Wieder‑)Aufnahme eines ehemaligen Mitglieds, die auf eine Zusage des Vereins gestützt wurde, als das Mitglied austrat.OGH 3 Ob 64/20p, 29.05.2020
- Auch bei Streitigkeiten zwischen dem Hauptverein und einem Zweigverein liegt ein enger Zusammenhang zum Vereinsverhältnis vor, der in Bezug auf die Dichte der Vereinsbeziehung mit einer Vereinsmitgliedschaft grundsätzlich vergleichbar ist. Auch Streitigkeiten zwischen dem Hauptverein und einem Zweigverein sind – bei einem in den Statuten vorgesehenen typischen Abhängigkeitsverhältnis des Zweigvereins – daher solche „aus dem Vereinsverhältnis“ im Sinn des § 8 VerG.OGH 4 Ob 240/18z, 20.12.2018
- Hier: Entscheidung über eine statutenmäßig erstattete Anzeige der Klägerin, wobei ein Mitglied des Strafausschusses befangen ist.OGH 7 Ob 51/17a, 21.09.2017
- Eine „Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis“ im Sinne des § 8 VerG liegt auch vor, wenn die Vereinsstruktur mehrstufig organisiert und die beklagte Partei nicht Mitglied des klagenden Vereins selbst, sondern eines Mitgliedvereins (hier: Landesfachverbands) des klagenden Vereins ist. Für eigene Ansprüche des klagenden Vereins ist dessen Schlichtungseinrichtung zuständig.OGH 6 Ob 125/16z, 27.09.2016
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- Hier: Gebühren für ein Pferdesportturnier.OGH 6 Ob 125/16z, 27.09.2016
- Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen in Vereinsstatuten sind dahin auszulegen, dass sie den Erfordernissen des § 8 VerG entsprechen. Dies gilt nicht nur für Statuten, die nach dem Inkrafttreten des VerG 2002 neu gefasst wurden und mangelhaft formuliert sind, sondern auch für ältere Statuten, deren Mängel sich aus einer unterlassenen Anpassung an die neue Gesetzeslage ergeben, sofern sie überhaupt eine Schlichtungseinrichtung vorsehen.OGH 5 Ob 251/15w, 18.05.2016
- Hier: Auf ein angemessenes Entgelt gemäß § 1152 ABGB aus einem Dienstverhältnis gemäß § 1151 Abs 1 ABGB gestützte Ansprüche.OGH 9 ObA 107/14x, 27.11.2014
- Hier: Der Umstand, dass der Anspruch auf Einsichtnahme in das Protokollbuch auf eine gesetzliche Grundlage, nämlich § 34 Abs 2 GenG, und nicht auf die Satzung gestützt wird, reicht nicht aus, um den Zusammenhang mit dem Genossenschaftsverhältnis zu verneinen.OGH 6 Ob 158/13y, 09.09.2013
- Die anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien vorzunehmende Beurteilung, ob ein geltend gemachter Anspruch einer „Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis“ entspringt, bestimmt sich ganz typischerweise nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und begründet daher ‑ von einer gravierenden Fehlbeurteilung durch die Vorinstanzen abgesehen ‑ keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO.OGH 4 Ob 99/11d, 22.11.2011
- Hier: Gewährung eines zinsenlosen Darlehens.OGH 8 Ob 66/11f, 15.07.2011
- Hier: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit von Beschlüssen der Vereinsleitung.OGH 4 Ob 77/09s, 29.09.2009
- Hier: Anspruch nach dem UWG.OGH 4 Ob 73/09b, 14.07.2009
- Zu prüfen ist daher, ob die Klägerin ihren Anspruch auf die Verletzung von Pflichten aus dem Vereinsverhältnis stützt, ihre Mitgliedschaft im Verein daher denknotwendige Voraussetzung für das Bestehen des Anspruchs ist, oder sie nicht vielmehr einen vom Vereinsverhältnis unabhängigen Anspruch geltend macht, der in gleicher Weise auch von einem Nichtmitglied erhoben werden könnte.OGH 4 Ob 73/09b, 14.07.2009
- Hier: Ansprüche eines bloßen Interessenten an einer Mitgliedschaft, der - nach dem Klagsvorbringen und den Feststellungen des Erstgerichts - von einem Organ der beklagten Partei getäuscht wurde. Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtswegs liegt nicht vor.OGH 6 Ob 117/09p, 02.07.2009
- Hingegen sind nicht schlechthin alle privatrechtlichen Ansprüche eines Vereinsmitglieds gegen den Verein oder ein anderes Vereinsmitglied von der Formulierung „Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis" in § 8 Abs 1 VerG 2002 erfasst. Beruht der Anspruch auf einem selbständigen vertraglichen Schuldverhältnis, für dessen Zustandekommen die Vereinszugehörigkeit nicht denknotwendig Voraussetzung ist, liegt seine Grundlage nicht im Vereinsverhältnis, sondern in dem zwischen den Streitparteien abgeschlossenen Vertrag. Dabei ist entscheidend, auf welche Tatsachen der Kläger seinen Anspruch gründet (2 Ob 273/06w).OGH 6 Ob 117/09p, 02.07.2009
- Dazu gehören etwa Streitigkeiten über die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und die Erbringung anderer vermögenswerter - mit der Mitgliedschaft verknüpfter - Leistungen an den Verein (4 Ob 146/07k).OGH 6 Ob 117/09p, 02.07.2009
- Dabei ist allein maßgeblich, ob eine vermögensrechtliche Streitigkeit in der Vereinsmitgliedschaft wurzelt (4 Ob 146/07k).OGH 6 Ob 117/09p, 02.07.2009
- Der Begriff der Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis ist auf alle privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern und dem Verein oder Vereinsmitgliedern untereinander auszudehnen, sofern sie mit dem Vereinsverhältnis im Zusammenhang stehen (6 Ob 219/04f).OGH 6 Ob 117/09p, 02.07.2009
- Hier: Klage des ehemaligen Kassiers wegen Entlohnung für die Erstellung der Vereinsbuchhaltung.OGH 6 Ob 280/08g, 27.02.2009
- Die Anfechtung der Satzungsänderungen durch die Generalversammlung ist § 8 Abs 1 VerG zu unterstellen.OGH 6 Ob 179/08d, 01.10.2008
- Auch in Streitigkeiten, in denen ein früheres Mitglied den Verein auf Rückersatz von vermögenswerten Leistungen, die in Zeiten der Vereinsmitgliedschaft erbracht wurden, in Anspruch nimmt, ist die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung vor einer Anrufung des ordentlichen Gerichts zu befassen.OGH 7 Ob 52/08k, 09.04.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122425 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 25.
- OGH 9 Ob 19/23v, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 128/23d, 19.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 251/15w, 18.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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