Muss ich zuerst im Verein streiten, bevor ich klage?
günstig für Verein betrifft Vereinsmitglieder, Vereine, Kläger, Beklagte
Bei Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis müssen Sie zuerst die vereinsinternen Stellen durchlaufen. Tun Sie das nicht, ist der Weg zum Gericht vorerst versperrt, und das Gericht muss das von sich aus beachten. In der Klage müssen Sie daher konkret schildern, warum der Gerichtsweg schon offen steht, sonst bekommen Sie zuerst die Gelegenheit zur Verbesserung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Die Nichteinhaltung des vereinsinternen Instanzenzugs bei Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis begründet nach nunmehr hRsp (vorläufig/befristet/temporär) Unzulässigkeit des Rechtswegs und kann daher vom Gericht auch ohne entsprechenden Einwand der Parteien von Amts wegen geprüft und aufgegriffen werden. Die Prüfung der Rechtswegzulässigkeit durch das Gericht erfolgt dabei - wie bei § 41 Abs 2 JN - vorweg aufgrund der Angaben des Klägers in der Klage. Der Kläger hat daher konkrete Tatsachen zu behaupten, aus denen sich ergibt, dass der „Rechtsweg" in dieser Streitsache bereits offen ist. Fehlen in einer unter § 8 VerG fallenden Streitigkeiten diese Angaben, so ist unklar, ob überhaupt der „Rechtsweg" zulässig ist. Dann ist dem Kläger die Möglichkeit zur Verbesserung zu bieten. Für das Vorliegen dieser Prozessvoraussetzung ist auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung abzustellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Punkt 4.3. ARL ist keine obligatorische Schlichtungsklausel.OGH 9 Ob 39/25p, 20.11.2025
- Gegenteilig zu T4OGH 9 Ob 39/25p, 20.11.2025
- Auch wenn sich das Vereinsschiedsgericht unter Berufung auf eine nichtige Bestimmung für unzuständig erklärt hat, führte diese Entscheidung dazu, dass das Verfahren vor der Schlichtungseinrichtung iSv § 8 Abs 1 Satz 2 VerG beendet wurde.OGH 2 Ob 25/23z, 16.05.2023
- Hier: Profifußballer.OGH 8 Ob 56/19x, 27.06.2019
- Wer nicht Mitglied des Vereins ist, für den gilt die Hürde des § 8 Abs 1 VereinsG, dass bei sonstiger Unzulässigkeit des Rechtswegs zunächst die vereinsinterne Schlichtungsstelle anzurufen ist, grundsätzlich nicht.OGH 8 Ob 56/19x, 27.06.2019
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Schlichtungsklausel des Fachverbands der Immobilien‑ und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich.OGH 4 Ob 203/12z, 15.01.2013
- Hat der Kläger vor Einbringung der Klage samt Sicherungsantrag in einer dem Schlichtungsverfahren unterliegenden Streitigkeit keinen Schlichtungsversuch unternommen und steht fest, dass er solches auch künftig nicht beabsichtigt, besteht mangels klagbaren Anspruchs kein Sicherungsbedürfnis.OGH 4 Ob 203/12z, 15.01.2013
- Für obligatorische Schlichtungsklauseln in Statuten eines Selbstverwaltungskörpers gilt nichts anderes.OGH 4 Ob 203/12z, 15.01.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124983 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 16.
- OGH 4 Ob 33/24t, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 19/23v, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 128/23d, 19.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 34/23f, 25.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 25/23z, 16.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 251/15w, 18.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Streit im Verein vor der Klage
Verfahrensrecht · Schlichtungsstelle vor der Vereinsklage
Verfahrensrecht · Schlichtung vor Klage bei Vereinsstreit
Verfahrensrecht · Vereinsinterne Schlichtung vor der Klage
Arbeitsrecht · Schlichtungsklausel vor der Klage