Kann ein gemeinnütziger Verein als Unternehmer gelten?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein typischer Idealverein, sondern professionell auftretender Marktteilnehmer, der seinen Mitgliedern unterschiedliche Dienstleistungen, wie insbesondere den Beitritt zu Gruppenversicherungsverträgen, anbietet und dessen wirtschaftliche Tätigkeit (schon) in der professionellen Akquise einer Vielzahl von (Ski-)Versicherungsbeitritten durch Verbraucher besteht.OGH 7 Ob 206/22b, 21.02.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122900 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 73/24v, 13.08.2024, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 206/22b, 21.02.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Beteiligt sich ein Mitbewerber an einer Debatte, die öffentliche Interessen betrifft, wiegt seine Meinungsfreiheit schwerer als bei rein unternehmensbezogenen Aussagen. Dabei zählt die Bedeutung des Themas: Je größer das Informationsinteresse der Öffentlichkeit ist und je weniger es ihm um den eigenen Wettbewerb geht, desto eher ist die Äußerung zulässig.
Nein, in der Regel nicht. Nutzen Sie den gekauften Gegenstand sowohl privat als auch beruflich, können Sie sich auf den besonderen Gerichtsstand für Verbraucher nicht berufen. Etwas anderes gilt nur, wenn der berufliche Zweck ganz untergeordnet ist; das müssen Sie beweisen.