Kann ein Rechtsanwalt die Vertretung eines Betroffenen ablehnen?
günstig für Betroffener betrifft Rechtsanwälte, Betroffene Personen, Angehörige
Rechtsanwälte müssen solche Vertretungen grundsätzlich übernehmen. Wer ablehnen will, muss die Gründe dafür schon in erster Instanz genau angeben. Der bloße Hinweis auf eine hohe Arbeitsbelastung ohne nähere Angaben reicht nicht aus.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 274 Abs 2 ABGB müssen Rechtsanwälte Sachwalterschaften grundsätzlich übernehmen. Ablehnungsgründe sind in erster Instanz konkret geltend zu machen. Behauptungen über eine nicht näher konkretisierte Arbeitsbelastung reichen nicht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: vorwiegend Rechtskenntnisse erforderlich (insbesondere aufgrund erforderlicher Anspruchsprüfung einer Halbwaisenpension mit Auslandsbezug)OGH 5 Ob 53/25t, 30.04.2025
- Hier: keine Unzumutbarkeit der Übernahme bei einer räumlichen Distanz von 42 km (Fahrtzeit von 48 Minuten), zumal die Notwendigkeit häufigerer Besuche nicht dargelegt wurde.OGH 5 Ob 3/25i, 30.01.2025
- Das in § 275 Z 1 ABGB vorgesehene Ablehnungsrecht bei Übernahme einer Erwachsenenvertretung mangels erforderlicher Rechtskenntnisse führt nicht notwendig zu einer Übertragung einer bestehenden Erwachsenenvertretung auf eine andere Person, wenn die zu Beginn erforderlichen Rechtskenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nötig sind. Ein solcher Fall ist nach den Kriterien des § 246 Abs 3 Z 2 ABGB zu prüfen, wobei sich aus den nunmehr nicht mehr erforderlichen Rechtskenntnissen eine bessere Eignung eines anderen Erwachsenenvertreters ergeben kann, die gegen eine allfällige mit einer Umbestellung einhergehende Belastung des Betroffenen abzuwägen ist.OGH 7 Ob 79/23b, 30.08.2023
- Hier: Einstweilige Erwachsenenvertreterin.OGH 4 Ob 41/23t, 28.03.2023
- Angehörige der genannten Rechtsberufe müssen auch nach § 275 ABGB idF des 2. ErwSchG gerichtliche Erwachsenenvertretungen grundsätzlich übernehmen, sofern nicht ein in dieser Bestimmung genannter Ablehnungsgrund vorliegt, wobei die Möglichkeit der Ablehnung nur für jene Notare (Notariatskandidaten) oder Rechtsanwäte (Rechtsanwaltsanwärter) gilt, die nicht aufrecht in die von den Kammern zu führenden Listen als zur Übernahme von Vorsorgevollmachten und gerichtlichen Erwachsenenvertretungen besonders geeignete Notare oder Rechtsanwälte eingetragen sind.OGH 1 Ob 41/22v, 20.04.2022
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Zu § 275 ABGB idF 2. ErwSchG.OGH 6 Ob 143/19a, 24.09.2019
- Weder eine allgemeine (nicht auf einem mit dem Vertretungsbedürftigen vorbestehenden Konflikt beruhende) Abneigung noch die typischerweise fehlende (juristische) Einsichtsfähigkeit des Betroffenen bewirkt eine Unzumutbarkeit der Übernahme der Sachwalterschaft für einen Rechtsanwalt.OGH 20 Os 16/16b, 25.04.2017
- Der Umstand, dass die konkrete Bestellung eines Sachwalters auf Basis einer landesgerichts- und nicht bezirksgerichtssprengelweiten Liste erfolgte, stößt auf keine (auch nicht verfassungsrechtliche) Bedenken, ist doch die Auswahl von geeigneten Sachwaltern jedenfalls Sache der unabhängigen Gerichte und können die im Verordnungsrang stehenden zitierten Bestimmungen der Geo. insoweit bloß als Ratschlag verstanden werden.OGH 2 Ob 220/13m, 27.11.2013
- Ob die im Einzelfall vorgetragenen Argumente eines Rechtsanwalts, welche seiner Ansicht nach die Übernahme der konkreten Sachwalterschaft unzumutbar machen, im Einzelfall gerechtfertigt sind, wirft grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage nach § 62 Abs 1 AußStrG auf.OGH 4 Ob 60/13x, 23.05.2013
- Nur eine konkrete individuelle und extreme berufliche Belastung führt zur Unzumutbarkeit iSd § 274 Abs 2 ABGB.OGH 5 Ob 70/12y, 24.04.2012
- Die einem Rechtsanwalt aufgetragene Tätigkeit als Sachwalter stellt keine Zwangs- oder Pflichtarbeit iSv Art 4 MRK dar. (Bem: Graziani-Weiss gg. Österreich)OGH Bsw 31950/06, 18.10.2011
- Die Vermutung der Unzumutbarkeit bei mehr als fünf Sachwalterschaften (Kuratelen) ist widerlegbar.OGH 6 Ob 125/10s, 22.09.2010
- Der allein vorgebrachte Umstand, im vorliegenden Fall seien keine Aufgaben zu erledigen, die Rechtskenntnisse erfordern, ist kein ausreichender Grund, die Übernahme zu verweigern (so schon 3 Ob 19/08b).OGH 5 Ob 92/09d, 09.06.2009
- Rechtsanwälte zählen schon kraft Gesetzes zu den „besonders geeigneten Personen".OGH 5 Ob 92/09d, 09.06.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123440 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 29.
- OGH 5 Ob 53/25t, 30.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 3/25i, 30.01.2025
- OGH 5 Ob 202/24b, 30.01.2025
- OGH 5 Ob 190/23m, 30.11.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 40/23b, 18.04.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
ABGB idF SWRÄG 2006 §274; ABGB idF 2. ErwSchG §275; AußStrG 2005 §62 Abs1
Verwandte Fragen
Familienrecht · Anwaltsvollmacht der betroffenen Person
Verfahrensrecht · Anwaltspflicht bei Richterablehnung
Familienrecht · Genehmigungspflicht für Klagen des Vertreters
Verfahrensrecht · Anwaltspflicht bei Ablehnung eines Richters
Familienrecht · Scheidungsklage bei Erwachsenenvertretung