Was gilt, wenn ich den Beweis nicht führen kann?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verschiebung von Beweisthema und Beweislast in Ansehung der Fehlerhaftigkeit eines Intrauterinpessars („Spirale“), wenn diese aus einer vom Materialfehler betroffenen Charge stammt.OGH 1 Ob 51/25v, 31.07.2025
- Zweiter Rechtsgang zu 17 Ob 35/09k.OGH 4 Ob 232/17x, 29.05.2018
- Hier: Anscheinsbeweis im Gewährleistungsrecht bei latentem Mangel.OGH 5 Ob 117/12k, 26.07.2012
- Dies weil Umstände beweisbedürftig sind, die allein in der Sphäre des anderen liegen, nur letzterem bekannt sein können und daher auch nur durch ihn beweisbar sind.OGH 2 Ob 173/11x, 14.02.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123919 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 14.
- OGH 1 Ob 50/25x, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 51/25v, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 47/16g, 18.05.2016, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 98/15t, 19.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Schluss von einer bewiesenen Tatsache auf eine andere ist nur zulässig, wenn zwischen beiden ein typischer, regelmäßiger Zusammenhang besteht. Dieser Weg darf nicht dazu dienen, Lücken in der Beweisführung durch bloße Vermutungen zu schließen.
Der Schluss vom typischen Ablauf auf die Ursache wird entkräftet, indem Tatsachen bewiesen werden, aus denen sich die konkrete Möglichkeit eines anderen Ablaufs ergibt. Bloß andere Möglichkeiten allgemein aufzuzählen, reicht dafür nicht.