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Wie wird gerechnet, wenn mich am Unfall eine Mitschuld trifft?

günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Sozialversicherungsträger, Dienstgeber, Schädiger
Bei Ansprüchen, die kraft Gesetzes auf einen Sozialversicherungsträger übergehen, wird zuerst der Gesamtschaden nach den Anteilen des Verschuldens aufgeteilt. Von dem so ermittelten Betrag wird dann die Summe der Sozialversicherungsleistungen abgezogen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Hinsichtlich der der Legalzession des § 1542 RVO unterworfenen Schadenersatzansprüche ist nach der Lehre von Deckungsfonds vorzugehen. Es ist daher zuerst eine dem Mitschuldverhältnis entsprechende Teilung des Gesamtschadens vorzunehmen und der auf diese Weise ermittelte Betrag um die Gesamtsumme der der Klägerin gewährten Sozialversicherungsleistungen zu kürzen (mit ausführlicher Zergliederung der beiden gegensätzlichen Berechnungsmethoden).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 43.

Im Gesetz

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