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Muss mein Nachbar vom Schlichtungsversuch wissen, bevor ich klage?

günstig für Kläger betrifft Nachbarn, Grundstückseigentümer, Kläger, Beklagte
Bevor Sie wegen des Entzugs von Licht oder Luft durch Bäume klagen, müssen Sie zuerst eine Schlichtung, einen Antrag bei Gericht oder eine Mediation versuchen. Erst wenn seither drei Monate ohne Einigung vergangen sind, steht Ihnen der Weg zum Gericht offen. Ob der Nachbar davon überhaupt erfahren hat, spielt dabei keine Rolle.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Voraussetzung für die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs auf Grund eines Anspruchs nach § 364 Abs 3 ABGB ist zufolge Art III ZivRÄG 2004 BGBl I 2003/91 nur die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor einer hiefür zuständigen Schlichtungsstelle, das Einlangen eines Antrags gemäß § 433 Abs 1 ZPO bei Gericht oder der Beginn einer Mediation und das Verstreichen eines Zeitraums von drei Monaten seither ohne eine gütliche Einigung. Nicht von Bedeutung ist dagegen, ob der beklagte Nachbar von dem gegen ihn eingeleiteten Schlichtungsverfahren oder von einem Antrag gemäß § 433 Abs 1 ZPO vor Klagseinbringung überhaupt Kenntnis erlangte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122901 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Vereinbarte Schlichtung vor der Klage

Ja. Haben Sie eine verpflichtende Schlichtung vereinbart, genügt es nicht, die Schlichtungsstelle bloß anzurufen. Sie müssen auch an den Einigungsversuchen teilnehmen, alle vereinbarten Verfahrensschritte einhalten und die Entscheidung in zeitlich zumutbarem Umfang abwarten.

günstig für Beklagter Grenzstreit und Beweislast

Das müssen Sie als klagende Partei. Werfen Sie dem Nachbarn einen Eingriff in Ihr Grundstück vor, haben Sie den richtigen Grenzverlauf zu behaupten und zu beweisen. Lässt er sich nicht mehr feststellen, wird Ihre Klage abgewiesen. Sie sind dann auf das eigene Verfahren zur Grenzfestsetzung verwiesen.

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