Wer muss im Außerstreitverfahren beweisen, wenn zwei Seiten streiten?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Miteigentümer, Verfahrensparteien
Stehen sich zwei Seiten mit gegenläufigen Interessen gegenüber, gelten auch dort die Regeln des streitigen Verfahrens. Jede Seite muss die Tatsachen behaupten und beweisen, aus denen sich die für sie günstige Rechtslage ergibt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
In außerstreitigen kontradiktorischen Verfahren, in denen sich die Parteien in gegenläufigen Rollen gegenüber stehen, sind ganz allgemein die Behauptungs- und Beweislastregeln, die das streitige Verfahren beherrschen, heranzuziehen. Demnach trägt jede Partei die Beweislast für das Vorliegen aller tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die antragstellende Partei hat jene Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, aus denen sich die – für die von ihr begehrte Ersetzung der Zustimmung der anderen Miteigentümer erforderliche – Vorteilhaftigkeit der beabsichtigten Maßnahme vom Standpunkt der Gesamtheit aller Miteigentümer ergibt.OGH 2 Ob 56/23h, 25.10.2023
- Hier: Ersetzung der Zustimmung anderer Miteigentümer nach § 835 ABGB.OGH 2 Ob 56/23h, 25.10.2023
- Hier: Entschädigungsverfahren nach § 117 WRG.OGH 1 Ob 147/19b, 23.10.2019
- Die Fortwirkung bereits abgeschlossenen Verhaltens hat der Antragsteller schlüssig zu behaupten.OGH 16 Ok 13/08, 19.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124141 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 8.
- OGH 5 Ob 31/25g, 30.10.2025
- OGH 5 Ob 29/24m, 12.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 56/23h, 25.10.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 102/18s, 29.11.2018
- OGH 5 Ob 106/17z, 20.07.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 227/16t, 23.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Behauptungslast und Beweislast
Schadenersatz · Beweislast beim Verschuldensvorwurf
Verfahrensrecht · Voraussetzungen einer Beweislastverschiebung
Verfahrensrecht · Beweislast im Zivilverfahren
Schadenersatz · Beweislast bei Schadenersatzansprüchen