Haftet der Geschäftsführer, wenn er den Machtwechsel nicht meldet?
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 20.10.2020 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Organwalter haftet solidarisch mit dem Mieter für den verschuldeten Schaden.OGH 1 Ob 125/14k, 23.12.2014
- Die gesetzliche Anzeigepflicht ist unbefristet und besteht ab dem Zeitpunkt des Gläubigerwechsels auch gegenüber der nunmehrigen Vermieterin.OGH 4 Ob 220/08v, 20.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124474 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 4 Ob 128/20g, 20.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 191/19b, 27.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 157/17z, 26.09.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1311
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12a · Veräußerung und Verpachtung eines Unternehmens
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Alter und neuer Mieter müssen dem Vermieter den Wechsel unverzüglich anzeigen. Für den Übergang der Mietrechte selbst ist diese Anzeige aber ohne Bedeutung. Die Rechte gehen also auch ohne Meldung über.
Das Recht des Vermieters auf Anhebung des Mietzinses setzt grundsätzlich einen Machtwechsel in der mietenden Gesellschaft voraus. Dieses am Recht der Kapitalgesellschaften entwickelte Bild lässt sich auf Personenhandelsgesellschaften nur eingeschränkt übertragen. Gerade bei Kommanditgesellschaften kann sich eine entscheidende Änderung der Einflussmöglichkeiten aus vielerlei Umständen ergeben, die sich nicht in eine einfache Rechenformel fassen lassen.