Verjährt eine Garantie so wie die gesicherte Forderung?
günstig für Garantiegeber betrifft Garantiegeber, Gläubiger, Unternehmer, Banken
Steht jemand für den Erfolg der Leistung eines Dritten ein, ist das eine eigenständige Verpflichtung. Sie verjährt nach drei Jahren, unabhängig davon, welche Fristen für die gesicherte Forderung gelten. Eine solche Garantie hat immer die Aufgabe, einen Ausfall zu ersetzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Im dreipersonalen abstrakten Garantieverhältnis ist generell von einer Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB auszugehen. Eine Zusage für den Erfolg der Leistung eines Dritten im Sinn des § 880a ABGB begründet nämlich eine eigenständige abstrakte Verpflichtung, die sich nicht durch die Rechtsnatur des besicherten Anspruchs definiert, sodass es auf die für den besicherten Anspruch geltenden Verjährungsbestimmungen nicht ankommen kann. Eine solche Garantie hat, was nicht zuletzt der Wortlaut des § 880a ABGB („Haftung für volle Genugtuung") deutlich macht, immer Ersatzfunktion.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Garantien haben nämlich die Funktion, einen Schaden, den der Begünstigte durch den Nichteintritt eines Erfolgs erleidet, auszugleichen, auch wenn sie nicht Schadenersatzansprüche im eigentlichen Sinn sind, weil sie losgelöst von Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden sind.OGH 4 Ob 200/20w, 26.11.2020
- Die Verjährungsfrist für Rechte aus Garantieverträgen beginnt, weil die Leistungspflicht des Verpflichteten von einer Erklärung des Berechtigten, hier dem Abruf der Garantie, abhängt, bei dreipersonalen abstrakten Garantien dann zu laufen, wenn die Garantieinanspruchnahme erstmals ohne Rechtsmissbrauch erfolgen kann.OGH 5 Ob 215/08s, 13.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124549 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 1 Ob 114/24g, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 70/23v, 24.04.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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