Kann die Frist zur Verbesserung meines Rechtsmittels verlängert werden?
betrifft Parteien eines Gerichtsverfahrens, Antragsteller, Kläger, Beklagte
Eine Verbesserungsfrist, die für eine Notfrist eingeräumt wurde, kann nicht verlängert werden. Stellen Sie dennoch einen Verlängerungsantrag und entscheidet das Gericht darüber nicht, wird die Entscheidung mit Ablauf der gesetzten Verbesserungsfrist rechtskräftig.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Gemäß § 10 Abs 5 Satz 2 AußStrG kann die für eine Notfrist (hier: Revisionsrekursfrist) eingeräumte Verbesserungsfrist nicht verlängert werden. Erfolgt keine Beschlussfassung über einen dennoch gestellten Fristverlängerungsantrag, tritt mit Ablauf der gesetzten Verbesserungsfrist Rechtskraft der Entscheidung ein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die nach Ablauf einer (unerstreckbaren) Verbesserungsfrist erfolgte Verbesserung ändert an der eingetretenen Rechtskraft auch dann nichts mehr, wenn das Gericht unrichtigerweise erneut eine Verbesserungsfrist setzt.OGH 10 ObS 64/15g, 30.06.2015
- Durch einen unzulässigen Antrag auf Fristverlängerung wird der Fristablauf weder unterbrochen noch gehemmt, vgl RS0126392.OGH 4 Ob 206/12s, 28.11.2012
- Die Verlängerung einer für eine Notfrist eingeräumten Verbesserungsfrist kommt nicht in Betracht (§ 10 Abs 5 letzter Satz AußStrG).OGH 4 Ob 206/12s, 28.11.2012
- Im Anlassfall kalendierte das Gericht erster Instanz lediglich den Akt, ohne über den Antrag auf Verlängerung der Verbesserungsfrist zu entscheiden.OGH 3 Ob 106/09y, 23.06.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124824 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 8 Ob 26/24t, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 135/18s, 28.08.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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