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Darf mir die Rechtsschutzversicherung nur ortsansässige Anwälte erlauben?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Konsumenten, Rechtsschutzversicherer, Rechtsanwälte
Nein, nicht ohne weiteres. Die Bedingung, dass nur ein am Ort ansässiger Rechtsvertreter gewählt werden darf, ist einschränkend auszulegen. Sie können auch einen auswärtigen Anwalt nehmen, jedenfalls dann, wenn dieser verbindlich erklärt, wie ein ortsansässiger Vertreter zu verrechnen. Damit bleibt der Zweck der Klausel, die Kosten und Prämien niedrig zu halten, gewahrt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 09.11.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 10. September 2009, RS C-199/08 betreffend eine Einschränkung des Rechts des Rechtsschutzversicherten auf freie Anwaltswahl in Gerichts-und Verwaltungsverfahren gebietet sich eine einschränkende Auslegung des Art 10.3. ARB 1995 dahin, dass ein Versicherungsnehmer auch einen nicht ortsansässigen Rechtsvertreter wählen kann, jedenfalls wenn dieser verbindlich erklärt, seine Leistungen wie ein ortsansässiger Vertreter zu verrechnen, da damit der Sinn und Zweck dieser Klausel (kosteneinsparende und prämiensenkende Wirkung) gewahrt bleibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125556 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Genannte Normen

ARB 1995 Art10.3; ARB 2005 Art10.3; ARB 2011 Art10.3; VersVG §158k Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Verjährung in der Rechtsschutzversicherung

In der Rechtsschutzversicherung können Sie die Leistung spätestens dann verlangen, wenn sich für Sie so konkret abzeichnet, dass Ihre Interessen vertreten werden müssen, dass Sie mit Rechtskosten rechnen müssen. Vom allgemeinen Anspruch auf Versicherungsschutz sind die einzelnen Ansprüche auf Übernahme konkreter Kosten zu unterscheiden. Ist der allgemeine Versicherungsschutz verjährt, darf der Versicherer auch die Übernahme später entstehender Kosten verweigern.

günstig für Versicherer Ausschluss des Handelsvertreterrechts im Rechtsschutz

Nein. Ob der Ausschluss für das Handelsvertreterrecht greift, richtet sich nach Ihrer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und nach der Art der Ansprüche. Wer im Strukturvertrieb weitgehend selbstbestimmt Anlagen und Verträge vertreibt und die Auszahlung rückverrechneter Vergütungen einklagt, verfolgt Interessen aus dem Handelsvertreterrecht. Dafür besteht kein Versicherungsschutz.

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