Bekomme ich die Mehrkosten für einen auswärtigen Anwalt ersetzt?
günstig für Gegner betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsanwälte, Verfahrensparteien
Nehmen Sie einen Anwalt, der nicht am Ort des Gerichts ansässig ist, entstehen Mehrkosten. Diese werden Ihnen nur ersetzt, wenn Sie selbst nicht am Gerichtsort wohnen. Wohnen Sie dort, brauchen Sie besondere Gründe für die Wahl des auswärtigen Anwalts.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Mehrkosten, welche durch die Bestellung eines nicht am Sitz des Prozessgerichtes ansässigen Rechtsanwaltes entstehen, sind nur dann zu ersetzen, wenn die Partei selbst nicht am Gerichtsort wohnt, es sein denn, es liegen besondere Gründe für die Bestellung des auswärtigen Rechtsanwaltes durch die am Gerichtsort wohnhafte Partei vor.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In einem solchen Fall ist es ohne Bedeutung, ob sich die klagende Partei eines Rechtsanwaltes bedient, der seine Kanzlei an ihrem Sitz oder in einer anderen Stadt hat.OGH 4 Ob 303/81, 17.02.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036203 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 14.
- OGH 1 Ob 149/24d, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 185/21a, 14.12.2021, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 142/20p, 25.11.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 21/20d, 27.05.2020
Im Gesetz
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