Was gilt, wenn zwei gleiche Anträge bei Gericht liegen?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Unterhaltsberechtigte, Mieter
Im Verfahren außer Streitsachen gibt es die Sperre wegen eines bereits laufenden Verfahrens nicht. Liegen mehrere Anträge vor, entscheidet, wer zuerst gekommen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Der Begriff der Streitanhängigkeit ist dem Außerstreitverfahren fremd. Nach § 12 Abs 2 AußStrG entscheidet bei mehreren Anträgen das Zuvorkommen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Einheitlichkeit des Verfahrens ist somit unter Beachtung der Überweisungsvorschrift des § 12 Abs 2 AußStrG durch die Verbindung der Verfahren zu bewirken.OGH 5 Ob 213/11a, 13.12.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125903 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 10.
- OGH 8 Ob 2/25i, 12.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 66/25i, 28.05.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 154/22s, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 153/22v, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 152/22x, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 197/16f, 19.12.2016, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 38/16y, 14.06.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AußStrG 2005 §12
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