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Wer kann die beschlossenen Reparaturen am Haus durchsetzen?

günstig für Eigentümergemeinschaft betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Hausverwalter
Die Eigentümergemeinschaft. Geht es um Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses, die die Gemeinschaft beschlossen hat, ist allein sie berechtigt, diesen Beschluss im dafür vorgesehenen Verfahren durchzusetzen. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann das nicht an ihrer Stelle tun.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 13.03.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

In Angelegenheiten des § 16 Abs 3 zweiter Satz WEG ist die Eigentümergemeinschaft zur Durchsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft iSd § 24 WEG auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses im Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG ausschließlich aktivlegitimiert.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125904 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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