Darf das Gericht Feststellungen aus Urkunden selbst ändern?
betrifft Prozessparteien, Antragsteller, Antragsgegner
Die Pflicht, Beweise zu wiederholen, gilt nur für Beweise, die das Erstgericht unmittelbar aufgenommen hat. Beruhen die Feststellungen etwa nur auf vorgelegten Urkunden, darf das Rekursgericht sie ohne neuerliche Beweisaufnahme ändern oder ergänzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Die dem § 488 Abs 4 ZPO nachgebildete Vorschrift des § 52 Abs 2 AußStrG bezieht sich nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut nur auf in erster Instanz unmittelbar aufgenommene Beweise. Soweit das Erstgericht seine Feststellungen nicht aufgrund unmittelbar aufgenommener Beweise getroffen hat, darf daher das Rekursgericht die Feststellungen des Erstgerichts abändern oder auch ergänzen, ohne die in § 52 Abs 2 AußStrG vorgesehene Vorgangsweise einzuhalten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Feststellungen zum Sachbezug aufgrund des vorgelegten Lohnzettels.OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024
- Hier: Ergänzung der Feststellungen durch das Rekursgericht zum Betreuungs- und Pflegebedürfnis eines Bewohners ohne BeweisergänzungOGH 7 Ob 5/23w, 21.02.2023
- Hier: Kein Verstoß des Rekursgerichts gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz, weil das Erstgericht die bekämpften und vom Rekursgericht ohne Beweiswiederholung abgeänderten Feststellungen nicht aufgrund unmittelbarer Beweisaufnahmen, sondern bloß auf Basis von Sachverständigengutachten und Urkunden getroffen hat.OGH 3 Ob 210/22m, 15.12.2022
- Soweit das Erstgericht seine Feststellungen aufgrund unmittelbar aufgenommener Beweise getroffen hat, darf das Rekursgericht diese weder abändern noch ergänzen, ohne die in § 52 Abs 2 AußStrG vorgesehene Vorgangsweise einzuhalten.OGH 10 Ob 71/16p, 24.01.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126460 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 3 Ob 179/25g, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 210/22m, 15.12.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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