Wann bekomme ich statt der Reparatur Geld?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist durch Vertragsauslegung zu klären, ob die zu einer deutlichen Werterhöhung führende Verbesserung noch als vertraglich geschuldet angesehen werden kann oder nicht. Ergibt die Vertragsauslegung, dass die Verbesserungsleistung nicht mehr von der Erfüllungspflicht umfasst ist, ist der Mangel unbehebbar und eine Verbesserung nicht geschuldet.OGH 8 Ob 22/20y, 12.05.2020
- Lässt der Übernehmer – wie hier – die mangelhafte Sache bei einem Dritten verbessern, kann er die Verbesserungskosten der Berechnung des Geldersatzes zugrunde legen.OGH 8 Ob 22/20y, 12.05.2020
- Als sekundären Rechtsbehelf ‑ also bei Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit bzw bei Verweigerung oder Verzögerung der Verbesserung oder des Austauschs, oder aber bei erheblichen Unannehmlichkeiten oder Unzumutbarkeit für den Übernehmer ‑ kann der Gewährleistungsberechtigte grundsätzlich Geldersatz in Form des Erfüllungsinteresses verlangen.OGH 8 Ob 9/17g, 22.02.2017
- Daher gilt auch hier der Vorrang von Verbesserung oder Austausch.OGH 4 Ob 96/16w, 15.06.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126731 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 11.
- OGH 3 Ob 200/25w, 23.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 201/25z, 20.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 36/24p, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 116/21s, 29.09.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 29/16m, 27.06.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 933a · Schadenersatz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Schadenersatz steht Ihnen nur zu, wenn durch den Fehler noch ein weiterer Schaden entstanden ist. Besteht Ihr Nachteil nur darin, dass der Mangel überhaupt vorhanden ist, gibt es dafür keinen zusätzlichen Ersatzanspruch.
Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.