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Bekomme ich bei einem Mangel auch Schadenersatz?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer, Auftraggeber
Hat der Übergeber den Mangel verschuldet, können Sie neben der Gewährleistung auch Schadenersatz verlangen. Beides schließt einander nicht aus. Auch neben der Rückabwicklung eines Kaufvertrags sind Geldersatzansprüche keineswegs ausgeschlossen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

§ 933a Abs 1 ABGB schreibt als lex specialis, die den §§ 1295 ff ABGB vorgeht, den in jüngerer Rechtsprechung vertretenen Grundsatz der vollen Konkurrenz zwischen Gewährleistung und Schadenersatz explizit im Gesetz fest (arg: „auch"); damit wird klargestellt, dass der Übernehmer wegen der vom Übergeber verschuldeten (= schuldhaft nicht vor Übergabe beseitigten) Mängel auch Anspruch auf Schadenersatz hat. Demgemäß sind Geldersatzansprüche - auch neben dem Recht auf Wandlung eines Kaufvertrages keineswegs ausgeschlossenen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122651 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 16.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Schadenersatz neben der Gewährleistung

Schadenersatz steht Ihnen nur zu, wenn durch den Fehler noch ein weiterer Schaden entstanden ist. Besteht Ihr Nachteil nur darin, dass der Mangel überhaupt vorhanden ist, gibt es dafür keinen zusätzlichen Ersatzanspruch.

günstig für Verkäufer Beweislast beim Schadenersatz wegen Mängeln

Wollen Sie wegen eines Mangels mehr als die Gewährleistung, nämlich Schadenersatz, brauchen Sie ein Verschulden des Verkäufers oder Unternehmers. Sie müssen behaupten und beweisen, dass der Mangel durch dessen rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursacht wurde. Sie müssen außerdem angeben, worin dieses Verhalten bestanden hat.

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