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Kann ich mein Grundstück einfach aufgeben?

günstig für Eigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Erben
Ja. Sie können nicht nur bewegliche Sachen, sondern auch ein Grundstück aufgeben und damit herrenlos machen. Bei Wohnungseigentum und bei bloßen Miteigentumsanteilen ist das aber nicht zulässig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Es besteht die Möglichkeit der Preisgabe auch für unbewegliche Sachen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110725 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 12.

Im Gesetz

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