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Darf die Baubehörde gegen eine Grundbuchseintragung Einspruch erheben?

günstig für Gemeinde betrifft Gemeinden, Grundeigentümer, Bauwerber
Ja. Die Gemeinde kann als Baubehörde erster Instanz gegen einen Beschluss des Grundbuchsgerichts ein Rechtsmittel erheben. In anderen Rollen gilt das nicht ohne Weiteres: Als Abgabenbehörde und im Grundverkehr hat das Gericht ihr diese Möglichkeit verweigert.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 14.10.2020 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Die Gemeinde ist im Grundbuchsverfahren als Baubehörde erster Instanz rekurslegitimiert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006691 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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