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Gilt die Entlassung, wenn ich im Urlaub nicht erreichbar war?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Angestellter, Arbeitgeber
Ja, wenn Sie eigenmächtig auf Urlaub gegangen sind und keine Urlaubsadresse hinterlassen haben. Die Erklärung gilt dann mit dem erfolglosen Zustellversuch an Ihrer Wohnadresse als zugegangen. Sonst gilt sie, sobald sie so in Ihren Machtbereich gelangt ist, dass Sie davon Kenntnis nehmen konnten und mussten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 21.11.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die Entlassungserklärung ist dann wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen, also derart in seinen Machtbereich gelangt ist, daß er sich unter normalen Umständen von ihrem Inhalt Kenntnis verschaffen konnte, und wenn eine solche Kenntnisnahme nach den Gepflogenheiten des Verkehrs von ihm erwartet werden mußte. Wird beim (eigenmächtigen) Urlaubsantritt die Urlaubsadresse nicht hinterlassen und damit eine Nachsendung der Entlassungserklärung unmöglich gemacht, gilt die Entlassungserklärung als dem Arbeitnehmer mit dem an seiner Wohnadresse erfolglos unternommenen Zustellversuch zugegangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029157 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Arbeitsunfähigkeit bei der Entlassung

Bei der Frage, ob eine Entlassung berechtigt war, zählen auch Umstände, von denen der Arbeitgeber erst danach erfahren hat. Waren Sie aber schon bei oder vor der Entlassung arbeitsunfähig, ist die Entlassung unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber davon erst später erfahren hat.

günstig für Arbeitnehmer Urlaubsabfindung nach Entlassung

Nein. Die Urlaubsabfindung verlieren Sie nur, wenn Sie ohne wichtigen Grund vorzeitig ausgetreten sind. In allen anderen Fällen, also auch bei einer Entlassung aus wichtigem Grund, bleibt Ihr Anspruch bestehen.

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