Was muss die Anklage vorbringen, um einen Freispruch zu bekämpfen?
günstig für Angeklagter betrifft Angeklagte, Staatsanwaltschaft, Privatbeteiligte
Beruht der Freispruch darauf, dass die Täterschaft im Zweifel verneint wurde, ohne dass das Urteil alle Tatbestandsmerkmale behandelt, genügt es nicht, nur einen Begründungsmangel bei dieser einen Feststellung aufzuzeigen. Für die nicht behandelten Merkmale muss zusätzlich ein Feststellungsmangel geltend gemacht werden, gestützt auf Ergebnisse der Hauptverhandlung. Fehlen solche Anhaltspunkte, sind entsprechende Anträge schon in der Verhandlung nötig.
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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (95 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Gründet das Gericht den Freispruch auf die Verneinung der Täterschaft des Angeklagten im Zweifel zu dessen Gunsten, ohne eine Aussage zu sämtlichen Tatbestandselementen zu treffen, reicht es für den Erfolg der Nichtigkeitsbeschwerde nicht hin, einen Begründungsmangel bloß in Ansehung der getroffenen Urteilsannahme (der Negativfeststellung zur Täterschaft) aufzuzeigen. Vielmehr ist hinsichtlich jener Tatbestandsmerkmale, zu denen das Urteil keine Konstatierungen enthält, unter Berufung auf derartige Feststellungen indizierende und in der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse ein Feststellungsmangel (Z 9 lit a) geltend zu machen; fehlen die dafür nötigen Indizien, bedarf es der Geltendmachung darauf bezogener Anträge aus Z 4, wurden die fehlenden Tatbestandsmerkmale verneint, ist insoweit ein Begründungsmangel geltend zu machen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abweisung des Antrags auf Verhängung einer VerbandsgeldbußeOGH 13 Os 18/24g, 11.09.2024
- Hier: In Bezug auf ein Urteil, mit dem ein Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße (§ 21 VbVG) abgewiesen wurde.OGH 13 Os 9/21d, 29.09.2021
- Vorbringen zur Schlüssigkeit der Anfechtung eines Freispruchs (mit Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld) kann so lange erstattet werden, als Neuerungen zur Begründung der Berufung vorgebracht werden dürfen.OGH 15 Os 156/17f, 17.01.2018
- Bei der Freispruchsanfechtung mit Schuldberufung besteht hingegen keine Verpflichtung der Anklagebehörde, hinsichtlich jener Tatbestandsmerkmale, zu denen das Urteil keine Konstatierungen enthält, (zusätzlich) einen Feststellungsmangel (Anmerkung: im Rahmen einer Berufung nach § 464 Z 1 StPO) geltend zu machen.OGH 15 Os 156/17f, 17.01.2018
- Wenn sich ein freisprechendes Urteil auf die Erörterung des (fehlenden) Verfolgungsrechts beschränkt und keine (Negativ-)Feststellungen zum Tatbestand oder zur Täterschaft trifft, ist es zur erfolgreichen Anfechtung nicht erforderlich, dass die Staatsanwaltschaft ‑ neben dem Aufzeigen des erstgerichtlichen Rechtsfehlers ‑ zusätzlich Feststellungsmängel hinsichtlich fehlender Tatbestandselemente geltend macht oder entsprechende Beweisanträge in der Hauptverhandlung stellt und deren Abweisung mit Verfahrensrüge (Z4) bekämpft.OGH 15 Os 137/16k, 24.05.2017
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Im Verfahren nach dem DSt (ebenso wie im Einzelrichter‑ und bezirksgerichtlichen Verfahren) können vom Nichtigkeitsgrund nicht berührte Negativfeststellungen zusätzlich mit Beweiswürdigungskritik im Rahmen der Schuldberufung bekämpft werden.OGH 25 Ds 2/17m, 23.05.2017
- Diese Rechtsprechung findet auch im Verfahren nach dem DSt Anwendung.OGH 25 Ds 2/17m, 23.05.2017
- Das Fehlen von Feststellungen ist nicht nur dann zu relevieren, wenn im Urteil einzelne positive Feststellungen getroffen wurden, während andere zur Tatbestandsverwirklichung erforderliche fehlen, sondern umso mehr (arg a minori ad maius), wenn gar keine Feststellungen getroffen wurden.OGH 25 Ds 2/17m, 23.05.2017
- Die Anfechtung eines Freispruchs erfordert ein prozessförmiges Aufzeigen der Relevanz des behaupteten (Verfahrens‑ oder Urteils‑)Fehlers für das Ergebnis, weil das Rechtsmittelgericht mit Blick auf den "favor defensionis" des Rechtsmittelverfahrens nicht gezwungen sein soll, für die Schuldfrage dem Angeklagten nachteilige Umstände von Amts wegen zu erheben. Demnach besteht eine Vorbringensobliegenheit des den Freispruch Anfechtenden in Betreff vom angezogenen Nichtigkeitsgrund nicht berührter entscheidender Tatsachen, die ihrerseits nach Maßgabe von Nichtigkeitsgründen anzusprechen sind, soweit sie nicht im Sinn des angestrebten Schuldspruchs im Urteil festgestellt wurden.OGH 25 Ds 2/17m, 23.05.2017
- Für den Erfolg einer einen Freispruch aus Z 4 bekämpfenden Nichtigkeitsbeschwerde ist es – anders als bei einer Anfechtung aus Z 5 oder Z 9 lit a – nicht unabdingbar (und Privatbeteiligten gar nicht möglich [§ 282 Abs 2 StPO]), unter einem auch alle Negativfeststellungen des Urteils mit Mängelrüge (Z 5) und das Fehlen von Feststellungen zu sämtlichen Tatbestandselementen mit Rechtsrüge (Z 9 lit a) zu relevieren.OGH 15 Os 175/15x, 25.05.2016
- Gründet das Gericht einen Freispruch auf die Annahme, dass mehrere Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind, und trifft es zu diesen hinreichende (negative) Feststellungen, ist es unter dem Aspekt erfolgreicher Urteilsanfechtung erforderlich, alle die Tatbestandsverwirklichung ausschließenden (negativen) Konstatierungen deutlich und bestimmt als mangelhaft begründet (Z 5) oder unter Geltendmachung darauf bezogener Anträge aus Z 4 zu bekämpfen.OGH 15 Os 97/15a, 13.04.2016
- Eine gegen in einem freisprechenden Urteil getroffene (Negativ-) Feststellungen gerichtete Mängelrüge der Staatsanwaltschaft spricht im Fall des unbekämpft gebliebenen Fehlens weiterer für die Tatbestandsverwirklichung erforderlicher Feststellungen keine entscheidenden Tatsachen an, sodass sie als offenbar unbegründet bereits bei nichtöffentlicher Beratung zurückgewiesen werden kann.OGH 15 Os 125/15v, 09.12.2015
- Hier: Der Angeklagte, Geschäftsführer einer GmbH, übertrug die Aufgabe des Abführens der Sozialversicherungsbeiträge an einen Rechtsanwalt. Das Ersturteil enthielt keine Feststellung, dass der Rechtsanwalt organschaftlicher Vertreter der GmbH gewesen sei (§ 153c Abs 2 Satz 2 StGB.OGH 13 Os 72/13g, 12.12.2013
- Hier: Verneinung gerichtlicher Strafbarkeit mangels Übersteigens der in § 53 Abs 1 oder 2 FinStrG genannten Beträge.OGH 13 Os 92/13y, 19.11.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127315 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 95.
- OGH 14 Os 112/18d, 21.05.2019
Im Gesetz
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