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Kann eine Vertragsstrafe bei meiner Firmengründung herabgesetzt werden?

günstig für Konsument betrifft Gründer, Konsument, Unternehmer, Vertragspartner
Ja. Haben Sie die Vertragsstrafe im Rahmen eines Geschäfts versprochen, mit dem Sie ein Unternehmen erst gegründet haben, gelten Sie dabei noch als Verbraucher. Das Gericht kann eine übermäßig hohe Vertragsstrafe daher mäßigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1997)

Die innerhalb eines Gründungsgeschäftes eines Verbrauchers versprochene Konventionalstrafe unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107995 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Vertragsstrafe und Klarheit der Klausel

Nein. Steht in Ihrem Vertrag eine Vertragsstrafe, muss die Klausel nicht erwähnen, dass ein Gericht diese Strafe herabsetzen kann. Die Klausel ist allein deshalb nicht unklar und bleibt wirksam.

günstig für Unternehmer Haftungsausschluss in Geschäftsbedingungen

Ja, auch in vorformulierten Geschäftsbedingungen darf die Haftung auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden. Für Schäden an der Person gilt das nicht, ebenso wenig für Beschränkungen, die Sie ohne sachlichen Grund erheblich benachteiligen.

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