Wo kann ich gegen eine unlautere Website in Österreich klagen?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 20.12.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kann auf die beanstandete Website in ganz Österreich zugegriffen werden und kann sich die behauptete unlautere Handlung daher in ganz Österreich nachteilig auswirken, so hat der Kläger die Wahl, seine Klage bei einem der in Betracht kommenden sachlich zuständigen Gerichte in Österreich einzubringen.OGH 4 Ob 181/18y, 20.12.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132423 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 181/18y, 20.12.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht, wenn Ihr Anspruch mit einem hoheitlichen Handeln dieses Staates zusammenhängt. Dann sind die österreichischen Gerichte dafür nicht zuständig. Das gilt etwa für Schäden aus einem Umschuldungsgesetz oder aus der Informationspolitik einer Notenbank.
Nein. Wirft ein Unternehmen dem Mitbewerber vor, gegen eine vertragliche Regelung verstoßen zu haben, kommt es darauf an, ob diese Regelung gültig ist. Ist sie sittenwidrig oder grob benachteiligend und damit nichtig, liegt in ihrer Missachtung keine unlautere Täuschung.