Bekomme ich Ersatz nach einem Unfall mit einem Stapler in der Halle?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 28.10.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 6 Abs 3 Z 2 VOEG idF BGBl I 2013/12 stellt keine Klarstellung eines bereits davor bestehenden Ausschlusses der Haftung des Fachverbands der Versicherungsunternehmen bei innerbetrieblichen Unfällen dar.OGH 2 Ob 69/15h, 16.12.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 72/16b, 28.10.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
VOEG §6
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.