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Bekomme ich Ersatz nach einem Unfall mit einem Stapler in der Halle?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Arbeitnehmer, Unternehmer, Versicherung
Ja, das ist möglich. Der Fachverband der Versicherungsunternehmungen muss auch für Schäden durch Fahrzeuge einstehen, für die keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Dass solche Fahrzeuge auf einer öffentlichen Straße verwendet werden, ist nicht Voraussetzung, weil sie typischerweise anderswo eingesetzt werden. Die Ersatzpflicht gilt daher auch für einen Unfall in einer Lagerhalle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 28.10.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Die Entschädigungspflicht des Fachverbands für nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge (§ 6 VOEG) setzt nicht deren Verwendung auf öffentlichen Straßen voraus, zumal sie eben typischerweise außerhalb solcher Straßen verwendet werden. Die Leistungspflicht des Fachverbands der Versicherungsunternehmungen bezieht sich auch auf die Folgen eines Unfalls mit einem in einer betrieblichen Anlage (hier: Lagerhalle) verwendeten Fahrzeug.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

VOEG §6

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Nachweis des entgangenen Arbeitsplatzes

Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.

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