Kann ich eine Urkunde noch im Rechtsmittel nachreichen?
betrifft Antragsteller, Rekurswerber
Nein. Maßgeblich ist, was zum Zeitpunkt der Entscheidung des Erstgerichts im Akt lag. Eine Urkunde, die Sie erst mit dem Rechtsmittel vorlegen, bleibt unbeachtet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Maßgeblich ist die Aktenlage zur Zeit der Entscheidung des Erstgerichtes.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine mit einem Revisionsrekurs vorgelegte weitere Urkunde hat aufgrund des Neuerungsverbots des § 122 Abs 2 GBG unbeachtlich zu bleiben.OGH 5 Ob 258/09s, 11.02.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060754 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 9.
- OGH 5 Ob 124/25h, 23.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 159/24d, 08.10.2024, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 232/22m, 14.03.2023, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 204/20s, 26.11.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 112/18h, 13.12.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 125/17v, 29.08.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 130/17d, 29.08.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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