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Können wir als Paar gemeinsam eine Rangordnung anmerken lassen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Ehepaare, Wohnungseigentümer, Kreditgeber
Ja. Dass das Gesetz von einer bestimmten Person spricht, beschränkt die Anmerkung der Rangordnung nicht auf eine einzige Person. Gemeint ist nur, dass der Berechtigte namentlich angeführt und damit einem bestimmten Rang zugeordnet wird. Die Rangordnung steht daher auch zur Verfügung, wenn der Rang für Eigentümerpartner gesichert werden soll.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.08.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Die Verwendung des Singulars in Bezug auf die Namensrangordnung nach § 57a GBG ist nicht als Einschränkung auf eine einzelne Person zu verstehen, sondern als Betonung der Individualisierung durch namentliche Anführung des Berechtigten an einem bestimmten bücherlichen Rang; die Namensrangordnung steht daher auch zur Verfügung, wenn der bücherliche Rang von Eigentümerpartnern (§ 13 WEG) gesichert werden soll.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130919 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Wirkung der Vormerkung im Grundbuch

Nicht vollständig. Die Vormerkung Ihres Eigentums hindert die Verkäuferin nicht daran, weiter über die Liegenschaft zu verfügen; auch eine bloße Plombe zur Rangwahrung tut das nicht. Alle diese Eintragungen stehen aber – ebenso wie Ihre eigene – unter der Bedingung, dass die Vormerkung später gerechtfertigt oder gelöscht wird.

günstig für Verkäufer Eigentum erst mit Eintragung im Grundbuch

Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.

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