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Mindern andere Schulden den Unterhalt meines geschiedenen Partners?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Die sonstigen Verpflichtungen des geldunterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten sind nur einer von mehreren Gesichtspunkten, aus denen sich seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ergibt. Sie werden also berücksichtigt, entscheiden aber nicht allein über die Höhe.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 26.09.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Die Wortfolge in § 67 Abs 1 Satz 1 EheG „bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen“ ist dahin auszulegen, dass diese „sonstigen Verpflichtungen“ bloß als eine von mehreren Determinanten der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des geldunterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten zu verstehen ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130962 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EheG §67 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Schuldenrückzahlung bei der Unterhaltsbemessung

Ja, grundsätzlich. Rückzahlungen auf Schulden, die Sie eingegangen sind, bevor die Unterhaltspflicht entstanden, bekannt oder erwartbar war, sind bei der Bemessung zu berücksichtigen. Wie stark sie die Bemessungsgrundlage mindern, wird nach Angemessenheit geprüft; in der Regel bleibt zumindest das allgemeine Existenzminimum die Grundlage.

günstig für Unterhaltspflichtiger Mehrere Unterhaltsansprüche nebeneinander

Ja. Auch andere gesetzliche Unterhaltspflichten werden berücksichtigt, gleich ob dafür schon ein Titel besteht oder nicht. Damit alle grundsätzlich gleichberechtigten Ansprüche gleichmäßig behandelt werden, geht das Gericht von einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage aus.

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