Was kann eine Benützungsregelung im Wohnhaus umfassen?
betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Nachbarn
Eine Benützungsregelung kann nur jene allgemeinen Teile der Liegenschaft betreffen, die nicht zwingend allgemeine Teile bleiben müssen und daher verfügbar sind. Rechte an einem fremden Grundstück zählen nicht zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft. Eine Benützungsregelung über Rechte der Wohnungseigentümer an einer Nachbarliegenschaft kann daher nicht im Grundbuch eingetragen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Einer Vereinbarung nach § 17 Abs 1 WEG (Benützungsregelung) können jene allgemeinen Teile der Liegenschaft unterzogen werden, die nicht zwingend allgemeine Teile zu bleiben haben und insofern verfügbar sind. Realrechte welcher Art auch immer können nicht unter den Begriff "allgemeine Teile der Liegenschaft" subsumiert werden. Eine Benützungsregelung über Rechte der Wohnungseigentümer an einer Nachbarliegenschaft kann nicht verbüchert werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Flächen, die Allgemeinflächen miteinander verbinden (Wege, Verbindungswege), sind ex lege dann „notwendig" allgemeine Teile der Liegenschaft, wenn sie die einzigen derartigen Flächen der Liegenschaft sind. Solchen Verbindungsflächen fehlt die rechtliche Verfügbarkeit für eine Benützungsregelung.OGH 5 Ob 201/09h, 11.02.2010
- Eine Benützungsregelung kann nur allgemeine Teile erfassen, die verfügbar sind, und scheidet daher dann aus, wenn die allgemeinen Teile notwendig der allgemeinen Benützung dienen.OGH 5 Ob 264/08x, 09.12.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117862 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 8.
- OGH 5 Ob 183/22f, 31.05.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 16/22x, 03.03.2022
- OGH 5 Ob 23/22a, 03.03.2022
- OGH 5 Ob 135/20v, 25.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 151/20x, 30.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 17 · Benützungsregelung
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