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Darf gegen meine Haftentschädigung aufgerechnet werden?

betrifft Geschädigte, Beschuldigte, Bund
Ja, das ist nicht allgemein ausgeschlossen. Aus dem Gesetz über die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Strafverfolgung ergibt sich kein generelles Verbot, gegen Ihren Anspruch auf Ersatz des Verdienstentgangs eigene Forderungen aufzurechnen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Aus § 6 StEG (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005) kann die generelle Unzulässigkeit einer Aufrechnung gegen Ansprüche des Geschädigten auf Ersatz seines Verdienstentgangs nicht abgeleitet werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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