Muss die Miete bei einem befristeten Vertrag niedriger sein?
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 04.05.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131441 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 18/17h, 04.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
- MRG § 46c · Hauptmietzins bei früherer Standardanhebung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Sie und Ihr Vermieter können einen unbefristeten Vertrag nachträglich in einen befristeten ändern oder die Auflösung zu einem bestimmten Termin vereinbaren. Das gilt aber nur, solange die Vereinbarung nicht dazu dient, den Mieterschutz zu umgehen.
Nein. Nach dem Ende eines befristeten Mietvertrags haben Sie sechs Monate Zeit, einen überhöhten Mietzins zu bekämpfen. Wird Ihnen danach noch ein Aufschub für die Räumung gewährt, verlängert das diese Frist nicht.