Muss ich einen Einwand in jedem Rechtsmittel wiederholen?
günstig für Verfahrensgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Wurde ein Streitpunkt in einem Aufhebungsbeschluss endgültig erledigt und wollen Sie ihn weiterverfolgen, müssen Sie ihn im weiteren Verfahren durchgehend aufrechterhalten. Lassen Sie ihn in der Berufung weg, können Sie später nicht mehr darauf zurückkommen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Will die durch einen endgültig erledigten Streitpunkt in einem Aufhebungsbeschluss belastete Partei die darüber ergangene Entscheidung im fortgesetzten Verfahren bekämpfen und letztlich auch an das Höchstgericht herantragen, so muss sie den entsprechenden Einwand im weiteren Rechtsmittelverfahren auch durchgängig aufrechterhalten. Macht sie demgegenüber den Einwand nicht mehr zum Gegenstand ihrer Berufung, so scheidet der Einwand aus dem Rechtsmittelverfahren aus. Ein Aufgreifen im weiteren Verfahren ist dann nicht mehr möglich.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131587 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 3 Ob 122/25z, 24.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 232/23f, 20.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 198/22i, 13.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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