Kann ich einen fallen gelassenen Einwand später wieder aufgreifen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 19.05.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111435 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 17 Ob 5/21s, 19.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 149/18x, 26.11.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die Rechtskraft des früheren Urteils schneidet nicht nur jene Gründe ab, über die entschieden wurde, sondern auch jene, die Sie damals hätten vorbringen können und nicht vorgebracht haben. Eine Frage, die im Vorprozess nur als Vorfrage beurteilt wurde, bindet das spätere Verfahren dagegen nicht.
Tatsachen, die es schon während des ersten Verfahrens gab, die Sie dort aber nicht vorgebracht haben, sind später ausgeschlossen. In einem Folgeprozess können Sie sich darauf nicht mehr berufen. Das ergibt sich aus der Rechtskraft der ersten Entscheidung.