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Darf für einen abmontierten Heizkörper ein Verbrauch geschätzt werden?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Wohnungseigentümer, Hausverwalter
Nein. War ein Heizkörper während des gesamten Abrechnungszeitraums abmontiert und haben die übrigen vorhandenen Heizkörper keinen Verbrauch angezeigt, darf für ihn kein Verbrauch hochgerechnet werden. Ein geschätzter Betrag darf Ihnen dafür also nicht verrechnet werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Jedenfalls kann keine Hochrechnung für einen während des gesamten Abrechnungszeitraums demontiert gewesenen Heizkörper angestellt werden, wenn die anderen vorhandenen Heizkörper keinen Verbrauch aufgewiesen haben.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131738 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

HeizKG §11 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Heizkosten des Mieters einer Eigentumswohnung

Nein. Wer eine Eigentumswohnung mietet, gilt nicht als Wärmeabnehmer im Sinn des Heizkostenabrechnungsgesetzes. Eine vom Nutzflächenschlüssel abweichende Verteilung der Kosten der gemeinsamen Heizanlage können Sie daher nur über das Mietrechtsgesetz geltend machen.

günstig für Vermieter Getrennte Verrechnungskreise für Betriebskosten

Ja. Es ist möglich, nicht für sämtliche Betriebskosten getrennte Abrechnungskreise zu schaffen, sondern nur für einen Teil der Bewirtschaftungskosten. Ist etwa ein Kiosk gegenüber dem Wohnhaus auf derselben Liegenschaft wirtschaftlich selbständig, ist die getrennte Vorschreibung gerechtfertigt.

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