Kann ich die Ablöse an den ausziehenden Mitmieter zurückfordern?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132103 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 79/18y, 29.05.2018
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 27 · Verbotene Vereinbarungen und Strafbestimmungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, das ist möglich. Auf die Rückforderung einer Ablöse können Sie nachträglich wirksam verzichten, etwa indem Sie die Zahlungspflicht später anerkennen. Voraussetzung ist, dass die Zwangslage zu diesem Zeitpunkt schon weggefallen war.
Für verbotene Zahlungen an den Vermieter gilt allein die eigene Rückforderungsregel des Mietrechtsgesetzes. Sie können sich daneben weder auf die allgemeinen Regeln über die Rückforderung noch auf die Gewährleistung stützen. Ersatz dafür, dass Sie das Versprochene nicht erhalten haben, bekommen Sie nicht.