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Wird mein Zeitguthaben in der Insolvenz bevorzugt bezahlt?

günstig für Insolvenzverwalter betrifft Arbeitnehmer, Insolvenzverwalter, Arbeitgeber
Nein. Wird Ihr nicht verbrauchtes Zeitguthaben bei Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten und haben Sie diese Leistungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, handelt es sich um eine gewöhnliche Insolvenzforderung. Maßgeblich ist, wann Sie gearbeitet haben, nicht wann ausgezahlt wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 25.03.2019 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2019)

Wird das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für das nicht verbrauchte Zeitguthaben zu bezahlende Entgelt für Leistungen geschuldet, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zusätzlich zur normalen Arbeitsleistung) erbracht wurden, stellen die Ansprüche des Arbeitnehmers Insolvenz‑, nicht Masseforderungen dar. Dies entspricht auch dem Prinzip, laufende Bezüge in den Zeitraum vor und nach Insolvenzeröffnung danach zu zerlegen, wann die entsprechende Gegenleistung des Arbeitnehmers erbracht wurde.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132616 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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