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Darf mein Grundstück wegen Sanktionen gegen jemand anderen gesperrt werden?

günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Liegenschaftseigentümer, Behörden, Käufer, Gläubiger
Nicht ohne nähere Begründung. Sind Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen und richten sich die Sanktionen gegen eine andere Person, muss die Mitteilung an das Grundbuchsgericht konkret darlegen, warum das Grundstück dennoch dieser Person zuzurechnen und daher von den Sanktionen erfasst ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Wenn die im Grundbuch als Eigentümerin der Liegenschaft aufscheinende Person nicht diejenige ist, die unmittelbar von Sanktionsmaßnahmen betroffen ist, muss die amtliche Mitteilung an das Grundbuchsgericht konkrete Ausführungen enthalten, inwiefern der Vermögenswert dennoch – also auch ohne offenkundigen Konnex – der sanktionierten Person zuzuordnen und daher von den Sanktionsmaßnahmen umfasst ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132786 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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