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Dürfen Eigentümer mitstimmen, wenn sie selbst Geld zurückbekommen?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung
Nein. Wer durch den Beschluss pauschal einen Teil seiner bereits aufgewendeten Kosten für den Fenstertausch ersetzt bekommt, ist vom Stimmrecht ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn er im Beschluss nicht namentlich genannt ist, und unabhängig davon, ob der Tausch überhaupt Sache der Gemeinschaft war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Diejenigen wenn auch nicht namentlich im Beschluss genannten Mit‑ und Wohnungseigentümer sind vom Stimmrecht ausgeschlossen, die durch die Beschlussfassung pauschal einen bestimmten Prozentsatz der von ihnen bereits aufgewendeten Kosten für einen Fensteraustausch unabhängig davon zuerkannt erhalten, ob der Austausch der Fenster tatsächlich eine der Eigentümergemeinschaft obliegende Erhaltungsmaßnahme war und wann diese Maßnahme vorgenommen wurde.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132962 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Verwalter als Partei im Beschlussstreit

Wird ein Beschluss der Eigentümer wegen formeller Fehler bekämpft, die auf ein Fehlverhalten des Verwalters zurückgehen sollen, ist der Verwalter am Verfahren beteiligt. Er kann dann auch selbst ein Rechtsmittel ergreifen.

günstig für Verwalter Stellung des Verwalters bei seiner Kündigung

Im Verfahren über die Willensbildung der Wohnungseigentümer hat der Verwalter keine Parteistellung, weil seine Interessen dadurch noch nicht unmittelbar betroffen sind. Im Verfahren über die Wirksamkeit seiner Kündigung ist er dagegen jedenfalls Partei. Dort steht ihm auch ein eigenes Antragsrecht zu, unabhängig davon, ob er selbst Miteigentümer ist.

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